Federwerk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Federwerk und unseren Kundinnen und Kunden. Wir legen Wert auf Klarheit und möchten, dass Sie jederzeit wissen, worauf Sie sich einlassen.

Stand: Mai 2026 · Federwerk, Kramgasse 53, 3011 Bern


Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, die zwischen Federwerk (nachfolgend «Betrieb») und der Kundin bzw. dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») begründet werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betrieb.

Mit der Übergabe einer Uhr zur Begutachtung oder Bearbeitung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Bedingungen.


Auftragserteilung und Befundmitteilung

Jeder Auftrag wird vor Arbeitsbeginn besprochen. Der Betrieb erstellt auf Wunsch eine schriftliche Befundmitteilung, in der der Zustand des Zeitmessers und der vorgeschlagene Arbeitsumfang festgehalten werden. Arbeiten über den besprochenen Rahmen hinaus werden nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt.

Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Arbeitsbeginn sind schriftlich oder mündlich mit Bestätigung des Betriebs zu vereinbaren. Mündliche Vereinbarungen gelten als verbindlich, sofern sie nicht innerhalb von 24 Stunden schriftlich widerrufen werden.


Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz. Die aktuellen Richttarife für Standardleistungen sind:

  • Vollrevision älterer mechanischer Uhren: CHF 640
  • Armband- und Bracelet-Anpassung: CHF 95
  • Wasserdichtigkeitsprüfung mit Dichtungserneuerung: CHF 180

Bei Aufträgen mit besonderem Material- oder Zeitaufwand wird der Auftraggeber vor Beginn informiert. Die Rechnung ist bei Abholung in bar oder per Kartenzahlung zu begleichen, sofern keine andere Abrede getroffen wurde. Bei postalischem Versand gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.


Lieferfristen und Abholfrist

Angaben zu Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen, die auf die Beschaffung seltener Ersatzteile, unvorhergesehene Befunde oder betriebliche Umstände zurückzuführen sind, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Fertiggestellte Arbeiten werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Nicht abgeholte Uhren werden nach drei Monaten schriftlich angemahnt. Werden sie danach innerhalb weiterer 30 Tage nicht abgeholt, ist der Betrieb berechtigt, anfallende Lagerkosten in Rechnung zu stellen.


Annahme und Sorgfaltspflicht

Der Betrieb behandelt anvertraute Zeitmesser mit der gebotenen Sorgfalt. Der Zustand zum Zeitpunkt der Annahme wird nach bestem Wissen festgehalten. Vorbestehende Schäden oder Mängel, die nicht im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehen, liegen ausserhalb der Verantwortung des Betriebs.

Für Uhren mit besonderem ideellem oder monetärem Wert empfehlen wir, dies bei der Übergabe anzumerken, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.


Gewährleistung

Der Betrieb steht für die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Arbeiten ein. Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Abholung ein Fehler auf, der auf die durchgeführte Arbeit zurückzuführen ist, wird dieser auf Meldung hin kostenfrei behoben.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden durch unsachgemässe Behandlung, Stösse, Feuchtigkeit ausserhalb der geprüften Grenzen, normale Alterung der Materialien sowie Eingriffe durch Dritte.

Weitergehende Ansprüche — insbesondere auf Schadenersatz für mittelbare Schäden — sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


Ersatzteile und Materialien

Eingesetzte Ersatzteile sind fabrikneu oder geprüft aufgearbeitet. Der Betrieb wählt Materialien aus, die dem Charakter des Zeitmessers entsprechen. Wünscht der Auftraggeber bestimmte Ersatzteile, so teilt er dies vor Auftragsbeginn mit. Allfällige Mehrkosten oder Lieferzeiten werden vorab kommuniziert.

Ausgebaute Originalteile werden auf Wunsch des Auftraggebers zurückgegeben. Anderenfalls können sie nach Fertigstellung des Auftrags entsorgt werden.


Rücktritt und Stornierung

Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Arbeitsbeginn ohne Kosten zurückziehen. Nach Beginn der Arbeiten werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.

Der Betrieb behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder zurückzugeben, sofern sich im Verlauf der Begutachtung herausstellt, dass die notwendigen Ersatzteile nicht beschafft werden können oder der Aufwand den besprochenen Rahmen wesentlich überschreiten würde.


Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum des Betriebs. Das gilt ebenso für neu bezogene Armbänder oder Werkzeuge, die im Rahmen eines Auftrags eingesetzt wurden.


Datenschutz

Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erhobenen Personendaten werden ausschliesslich für die Bearbeitung des jeweiligen Auftrags und die damit verbundene Kommunikation verwendet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.


Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird Bern vereinbart. Für Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in der Schweiz bleibt ein allfälliger gesetzlicher Gerichtsstand am Wohnsitz vorbehalten.


Änderungen dieser Bedingungen

Federwerk behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website abrufbar und gilt für alle Aufträge, die nach dem Datum der Änderung erteilt werden.

Bei Fragen zu diesen Bedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Federwerk
Kramgasse 53, 3011 Bern
Telefon: +41 31 372 49 18
E-Mail: [email protected]